Ein Reifegrad beschreibt, er benotet nicht.
Die Frage „Wo stehen wir bei KI?“ wird meist so gestellt, als gäbe es darauf eine Zahl — und es gibt Angebote, die eine liefern: Fragebogen ausfüllen, Punkte summieren, Stufe drei von fünf. Das wirkt handfest, ist aber nur so belastbar wie das, was hinter der Summe steckt.
Brauchbar wird eine Standortbestimmung erst, wenn vier Dinge offen daliegen: welche Merkmale gezählt werden, wo die Schwellen zwischen den Stufen liegen, worauf sich ein Prozentwert bezieht und mit wem verglichen wird. Fehlt eines davon, lässt sich das Ergebnis nicht nachrechnen — und ein Ergebnis, das niemand nachrechnen kann, trägt keine Entscheidung.
Eine Note sagt: Ihr liegt im Mittelfeld. Eine Beschreibung sagt: sieben von zwölf Merkmalen treffen zu, fünf nicht, und drei davon sind Fragen, die im Haus noch niemand beantwortet hat. Mit dem zweiten Satz lässt sich arbeiten. Ein solches Verfahren muss man sich nicht ausdenken — für die Digitalisierung gibt es eines, dessen Merkmale veröffentlicht sind.
Wie Österreich Digitalisierung misst: zwölf Merkmale, vier Stufen.
Statistik Austria erhebt die Digitalisierungsintensität von Unternehmen. Das Verfahren steht im Methodikteil der Veröffentlichung und ist damit nachvollziehbar: Der Index setzt sich aus zwölf Indikatoren zusammen. Gezählt wird, wie viele davon auf einen Betrieb zutreffen — unter anderem ein Internetzugang für mehr als die Hälfte der Beschäftigten, die Nutzung von Cloud-Diensten, von ERP-Software, von CRM-Software, das Betreiben einer Website, die Durchführung von Data Analytics und die Nutzung von Technologien, die auf künstlicher Intelligenz beruhen.
Auch die Schwellen sind benannt: null bis drei zutreffende Indikatoren gelten als sehr geringe, vier bis sechs als geringe, sieben bis neun als hohe und zehn bis zwölf als sehr hohe Digitalisierungsintensität. Als „zumindest grundlegend“ digitalisiert gilt, wer mindestens vier der zwölf erfüllt.
Das Bild für 2025, Bezugsgröße laut Tabellenkopf „in % aller Unternehmen“: In der Zeile „Insgesamt“ entfallen 26,2 % auf sehr geringe Intensität und 73,8 % auf zumindest grundlegende — davon 36,7 % gering, 27,0 % hoch und 10,1 % sehr hoch. Manuela Lenk, fachstatistische Generaldirektorin von Statistik Austria, wird dazu zitiert: „73 % der kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Österreich sind zumindest basal digitalisiert. Das heißt, sie nutzen mindestens 4 der 12 abgefragten digitalen Technologien.“
An dieser Stelle verrechnen sich viele: KI ist genau einer dieser zwölf Indikatoren. Die 73,8 % beschreiben Digitalisierung, nicht KI-Reife. Ein Betrieb kann elf Indikatoren erfüllen, ohne je ein KI-System eingesetzt zu haben.
Offengelegt ist schließlich die Grundlage: Rund 6.500 österreichische Unternehmen ab zehn Beschäftigten haben von Februar bis Juli 2025 teilgenommen — verglichen wird also nicht mit Kleinstbetrieben.
Wo die Vergleichsgruppe steht — und warum sie enger zu wählen ist.
Ein Reifegrad ohne Vergleichsgruppe ist eine Zahl ohne Maßstab. Dieselbe Tabelle liefert die Aufgliederung, und die Unterschiede darin sind größer als der Abstand zum Gesamtwert. In der Spalte „zumindest grundlegend“ erreichen Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten 70,5 %, jene mit 50 bis 249 Beschäftigten 88,8 % und jene ab 250 Beschäftigten 98,0 %.
Nach Wirtschaftszweig reicht die Spanne von 57,7 % in Verkehr und Lagerei und 57,8 % im Bau über 66,9 % im produzierenden Bereich und 76,9 % im Dienstleistungsbereich bis zu 99,2 % in Information und Kommunikation; nach Bundesland von 63,4 % im Burgenland und 66,0 % in Kärnten bis 78,9 % in Vorarlberg. Wer sich am Gesamtwert misst, misst sich an einer Mischung.
Die KI-Ergebnisse derselben Erhebung hat Statistik Austria gesondert veröffentlicht. Danach setzten 2025 in Österreich 30 % der Unternehmen KI-Technologien ein, EU-weit waren es 20 %; 2021 lagen die Werte bei 9 % beziehungsweise 8 %. Zur Einordnung nach oben: In Dänemark verwendeten 42 % der Unternehmen ab zehn Beschäftigten KI, auch Finnland, Belgien, Schweden, Luxemburg und die Niederlande liegen jeweils über 30 %.
Aufschlussreicher als der Anteil ist die Begründung der übrigen. Die zugehörige Tabelle nennt als Bezugsgröße ausdrücklich „in % der Unternehmen ohne KI-Nutzung“, Mehrfachangaben sind möglich. Von diesen Unternehmen haben in Österreich 77 % KI gar nicht in Erwägung gezogen, 23 % haben sie erwogen und nicht weiterverfolgt. Als Gründe nennen sie — wieder bezogen auf die Unternehmen ohne KI-Nutzung — fehlendes internes Fachwissen 15 %, Datenschutzbedenken 11 %, rechtliche Unklarheiten 11 %. Das sind Fragen der Organisation, nicht des Werkzeugangebots.
Warum es kein Niveau gibt, das ein Betrieb erreichen müsste.
An dieser Stelle taucht regelmäßig die Erwartung auf, der AI Act gebe eine Stufe vor, die zu erreichen sei. Das tut er nicht. Die KI-Servicestelle der RTR gibt den Wortlaut von Artikel 4 mit dem Schlusssatz wieder: „Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Die Servicestelle hält zudem fest, es gebe „keine pauschale Beantwortung“ der Frage, welche Maßnahmen notwendig seien; nicht jedes Unternehmen sei im gleichen Ausmaß betroffen, und auch nicht jede mitarbeitende Person brauche KI-Kompetenz im gleichen Ausmaß.
Ebendort steht auch, was häufig anders erzählt wird: „Wichtig ist, dass aus Art. 4 AIA – anders als in der DSGVO – nicht die gesetzliche Pflicht resultiert, einen ‚KI-Beauftragten‘ zu benennen.“ Und zur Sanktionslage: „Während der AI Act selbst keine verwaltungsstrafrechtliche Sanktionierung des Art. 4 AIA vorsieht, können sich in verschiedenen Konstellationen Konsequenzen einer Nicht-Einhaltung manifestieren.“
Für eine Standortbestimmung folgt daraus zweierlei: Ein niedriger Stand ist kein Regelverstoß, den man wegzuschulen hätte — und ein hoher Stand ist für sich genommen kein Nachweis. Angemessen ist, was zum eigenen Einsatz passt: Ein Betrieb, in dem drei Personen ein Textwerkzeug verwenden, steht vor anderen Fragen als einer, der ein System in einen Auswahlprozess einbaut. Genau deshalb ist die Beschreibung nützlicher als die Note.
Fünf Dimensionen, die eine ehrliche Selbsteinschätzung tragen.
Wer die Logik des amtlichen Verfahrens übernimmt — benannte Merkmale, benannte Stufen, keine verdeckte Gewichtung —, kommt für KI mit fünf Dimensionen aus. Sie folgen den Themen, die die KI-Servicestelle in ihrer Handreichung behandelt.
- Bestand.Welche KI-Systeme sind im Haus tatsächlich im Einsatz? Die Servicestelle weist darauf hin, dass KI bereits Bestandteil vieler Softwareprodukte ist und auch Updates neue KI-Komponenten mitbringen — Systeme können also laufen, ohne den zuständigen Stellen bekannt zu sein. Empfohlen wird, auf vorhandenen Listen aufzusetzen und sie regelmäßig nachzuführen.
- Richtung.Ist entschieden, wofür KI im Betrieb da sein soll? Die Servicestelle behandelt die Art des Einsatzes als strategische Entscheidung — orientiert an Unternehmensstrategie, Werten und Kultur, Risikobereitschaft, Risikoumfeld und rechtlichen Anforderungen.
- Zuständigkeit.Zu den dort genannten Leitfragen zählt wörtlich: „Wer im Unternehmen trifft Entscheidungen über Entwicklung, Anschaffung und Einsatz von KI-Systemen?“ Eine Standortbestimmung hält fest, ob darauf ein Name steht — ohne dass daraus eine Pflicht zur Bestellung einer eigenen Funktion abzuleiten wäre.
- Befähigung.KI-Kompetenz umfasst laut Servicestelle technische, rechtliche und ethische Kenntnisse ebenso wie Risikobewusstsein und praktische Anwendungsfähigkeit, mit unterschiedlichen Anforderungen für Führungskräfte, Projektteams, Auszubildende sowie Dritte, die am KI-Einsatz mitwirken. Die Frage lautet also nicht, ob geschult wurde, sondern für welche Rolle.
- Nachweis.Für den Personalakt rät die Servicestelle, je betroffener Person zumindest fünf Angaben festzuhalten: welche Art von Schulung stattgefunden hat, wer sie bei einem externen Angebot durchgeführt hat, welchen Inhalt und welches Ziel sie hatte, wann sie war und ob sie wiederholt wurde. Eine KI-Strategie soll schriftlich vorliegen, eine allfällige interne Richtlinie schriftlich und intern einfach abrufbar.
Zu jeder dieser fünf Dimensionen lässt sich beschreiben, wie es steht — ungeklärt, teilweise geklärt, festgehalten. Was bewusst fehlt, ist die Summe: Es gibt keinen sachlichen Grund, warum ein Punkt für „Bestand“ dasselbe wiegen sollte wie einer für „Nachweis“. Die Servicestelle empfiehlt zudem, KI-Kompetenz in den laufenden Fort- und Weiterbildungsprozess einzubeziehen, weil es sich um keinen starren Prozess handelt.
Das eigene Ergebnis lesen, ohne sich zu verrechnen.
Drei Verwechslungen begegnen mir immer wieder, und alle drei entstehen an der Bezugsgröße.
Digitalisierung ist nicht KI. Die 73,8 % zumindest grundlegend digitalisierter Unternehmen stammen aus einem Index mit zwölf Indikatoren, von denen KI genau einer ist. Der gesondert veröffentlichte KI-Wert derselben Erhebung für 2025 lautet 30 %.
„Alle Unternehmen“ ist nicht dasselbe wie „Unternehmen ohne KI-Nutzung“. Die 77 %, die KI gar nicht in Erwägung gezogen haben, beziehen sich laut Tabellenkopf auf die Unternehmen ohne KI-Nutzung. Diese Bezugsgröße gehört in jeden Satz, der die Zahl verwendet.
Bevölkerungswerte sind keine Belegschaftswerte. Statistik Austria hat auch ausgewertet, wie die Bevölkerung zu KI steht: 73 % schätzen ihr eigenes Wissen über KI als gering oder nicht vorhanden ein, 43 % der Erwerbstätigen sehen Potenzial für ihren Arbeitsalltag. Das sind Zahlen aus einer Haushaltserhebung bei Personen von 16 bis 74 Jahren — ein nützlicher Seitenblick, aber kein Maß für die eigene Belegschaft.
Dazu kommt: Unter der Tabelle zur Digitalisierungsintensität steht, dass geklammerte Werte einen Stichprobenfehler über 5 % aufweisen. Ein Vergleich auf die Nachkommastelle wäre Scheingenauigkeit — was trägt, ist die Richtung.
Was nach der Standortbestimmung zu klären ist.
Eine Standortbestimmung ist fertig, wenn sie eine Liste offener Fragen hinterlässt — nicht, wenn sie eine Stufe nennt. Diese Fragen sortieren sich in drei Stapel: einen organisatorischen (wer führt die Liste der eingesetzten Systeme, wer entscheidet über Anschaffungen), einen didaktischen (welche Rolle braucht welches Verständnis) und einen rechtlichen.
Der dritte Stapel ist der für die Abgrenzung entscheidende. Was aus einer Standortbestimmung an rechtlichen Fragen übrig bleibt, gehört nicht in ein Bewertungsraster, sondern zur eigenen Datenschutzstelle, zur Rechtsabteilung oder zur Fachorganisation der Wirtschaftskammer; die KI-Servicestelle der RTR ordnet die Bestimmungen des AI Act öffentlich ein. Ob ein bestimmter Einsatz in einem bestimmten Haus zulässig ist, lässt sich aus keinem Reifegradergebnis ableiten — auch nicht aus einem guten.
Das Blatt in der Seitenspalte hält genau diese Vorarbeit fest: fünf Dimensionen, je drei beschreibende Stufen, kein Punktekonto und keine Gesamtnote. Auf der Rückseite stehen die Vergleichswerte der eigenen Größenklasse mit ausgeschriebener Bezugsgröße. Wer damit in ein Gespräch geht, hat statt eines Gefühls fünf beschriebene Sachverhalte.