Stand August 2026
Was Artikel 4 aktuell bedeutet.
Die Verpflichtung zu Maßnahmen für KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025. Nach den im Juli 2026 in Kraft getretenen Änderungen bleibt die Verpflichtung bestehen; Artikel 4 schreibt jedoch kein bestimmtes oder „ausreichendes“ individuelles Kompetenzniveau mehr vor. Die Regeln zu Aufsicht und Durchsetzung gelten seit 3. August 2026.
Betroffen sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie Personen, die in ihrem Auftrag mit Betrieb oder Nutzung solcher Systeme befasst sind. Das kann neben Beschäftigten auch Auftragnehmer oder andere organisatorisch eingebundene Personen umfassen.
Ein Zertifikat ist nicht allgemein vorgeschrieben. Ebenso wenig garantiert ein einzelner Standardkurs automatisch die Erfüllung sämtlicher Anforderungen.
Was Unternehmen mindestens berücksichtigen sollten.
Die Europäische Kommission nennt vier zentrale Fragen, auf denen Maßnahmen aufbauen sollten:
- Allgemeines Verständnis: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche Systeme werden genutzt und welche Chancen und Gefahren bestehen?
- Rolle des Unternehmens: Entwickelt das Unternehmen KI-Systeme oder nutzt es Systeme anderer Anbieter?
- Risiken der Systeme: Welche Risiken müssen die jeweils beteiligten Personen erkennen und begrenzen können?
- Menschen und Kontext: Welches Wissen, welche Erfahrung und Ausbildung sind vorhanden – und in welchem Sektor, Prozess und Zweck wird KI eingesetzt?
Deshalb können unterschiedliche Lernniveaus und Lernansätze angemessen sein. Eine Führungskraft, eine regelmäßige Anwenderin, ein KI-Lotse und eine Fachperson aus HR oder IT benötigen nicht dieselbe Vertiefung.
Gilt das auch bei ChatGPT, Copilot oder ähnlichen Werkzeugen?
Ja. Die EU-Kommission nennt ausdrücklich das Beispiel, dass Beschäftigte ChatGPT etwa für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen. Sie sollten dann unter anderem über das Risiko erfundener oder falscher Ausgaben informiert sein. Je nach Einsatz kommen Datenschutz, Vertraulichkeit, Urheberrecht, Qualitätskontrolle und menschliche Verantwortung hinzu.
Warum VORPROMPT vor der Schulung mit Ebene 0 beginnt.
Artikel 4 verlangt keinen Wissenstest. Er verlangt aber, Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Nutzungskontext zu berücksichtigen. Ohne ein Lagebild bleibt unklar, ob ein Team zunächst Orientierung, sichere Datenpraxis, konkrete Anwendung oder vertiefte Governance benötigt.
Ebene 0 trennt diese Lernplanung bewusst von der Leistungsbewertung. Mitarbeitende können Ängste, Unsicherheiten, bestehende Nutzung und wahrgenommenen Anwendungsbedarf geschützter benennen. Das Ergebnis ist keine Note, sondern eine priorisierte Lernarchitektur.
Nachvollziehbare Dokumentation ohne Scheinsicherheit.
VORPROMPT dokumentiert den Kompetenzprozess so, dass Unternehmen getroffene Maßnahmen intern nachvollziehen und später aktualisieren können.
- beschriebene Zielgruppen und Ausgangslage
- eingesetzte oder vorgesehene Systeme und Kontexte
- Agenda, Lernziele und behandelte Themen
- Datum, Dauer, Format und Teilnahme auf Unternehmensebene
- Empfehlungen für Vertiefung, Transfer und Aktualisierung
Diese Unterlagen unterstützen einen nachvollziehbaren Kompetenzprozess. Sie ersetzen weder eine rechtliche Einzelfallprüfung noch begründen sie eine automatische Rechtskonformität.